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Umweltstandards

Blühstreifen als Biodiversitätsmaßnahme ©Freiding Claudia, LK Steiermark

Für die Einhaltung gibt es verschiedene Umweltprogramme

In der EU gibt es eine gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ein wesentliches Ziel dieser GAP ist es, die europäische Land- und Forstwirtschaft umweltgerechter und nachhaltiger zu gestalten. Ein großer Anteil der Agrar-Fördergelder ist an die Einhaltung von definierten Umweltstandards gekoppelt.

In Österreich gibt es zusätzlich auch noch das ÖPUL (österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft), welches seit Jahrzehnten ein EU–Vorzeigeprojekt ist. Extensive Produktionsformen, der Erhalt von natürlichen Lebensräumen und die biologische Produktionsweise werden in diesem Programm besonders berücksichtigt. Unabhängig von den agrarpolitischen Umwelt-Fördermaßnahmen gibt es in Österreich sehr strenge gesetzliche Auflagen.

Die Schwerpunkte des neuen ÖPUL-Programms 2023 sind unter anderem Klimaschutz, Bodenschutz, Biodiversität und die Verringerung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes. Auch die Versorgung mit erneuerbaren Energien, Wassermanagement und die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung sind Zielsetzungen des Umweltprogramms der GAP.

Die Merkblätter zum ÖPUL Programm 2023 finden Sie unter folgendem link  https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#18053

 

Die Anwendung von Pflanzenschutz ist streng geregelt

Die gesetzlichen Auflagen regeln die Anwendung von Pflanzenschutzmittel und den Einsatz von Düngemittel sehr streng. In Österreich dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die nach einer sehr strengen Prüfung, einem meist mehrjährigen Verfahren, freigegeben wurden. Die Genehmigung erfolgt immer nur befristet.
 
Zugelassene Pflanzenschutzmittel werden im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister veröffentlich, wo auch die sehr detaillierten Anwendungsvorschriften angegeben sind. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen nur an berufliche Verwender abgegeben werden, wenn sie eine aktuell gültige Ausbildungsbescheinigung besitzen. Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, müssen alle drei Jahre einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Auch die Nutzung von Wasser und die Erhaltung von Waldflächen ist in der Steiermark sehr streng geregelt. Obstbaubetriebe werden stichprobenartig von amtlicher Seite kontrolliert, und auch unabhängige Kontrollstellen überprüfen die Einhaltung der Umweltverpflichtungen.
Traktor beim Ausbringen von Pflanzenschutzmittel ©Muster Herbert, LK Steiermark
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