Obstbaubetrieb suchen
Noch kein Mitglied?
Registrieren
Noch kein Mitglied?
Registrieren
 

Kontrolliert biologischer Erwerbsobstbau

Hühner in einer Bio-Apfelanlage ©Freiding Claudia, LK Steiermark
Der Begriff „Bio“ ist gesetzlich geschützt und garantiert die Einhaltung strenger Produktionsrichtlinien. Der biologischen Landwirtschaft liegt ein ganzheitlicher und nachhaltiger Ansatz zugrunde, wobei das grundlegende Ziel eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft ist. Zentrale Maßnahmen sind der Verzicht auf synthetisch hergestellte Pflanzenschutzmittel, auf den Einsatz von Herbiziden (Mittel gegen Unkräuter), sowie auf leicht lösliche mineralische Dünger. Die verpflichtenden Maßnahmen gehen aber noch deutlich darüber hinaus und werden von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert.

Zu Beginn der Umstellung auf kontrolliert biologischen Anbau muss ein Vertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle, die den Betrieb mindestens einmal pro Jahr kontrolliert, eingegangen werden. Bei Dauerkulturen, im Obstbau alle Kulturen bis auf Erdbeeren, ist danach eine dreijährige Umstellungsphase erforderlich. In dieser Zeit müssen die Obstanlagen bereits streng nach den Richtlinien der biologischen Wirtschaftsweise bewirtschaftet werden, obwohl das Obst in dieser Phase noch nicht als „bio“ vermarktet werden darf.

Die Grundlage für die biologische Betriebsweise ist die aktuelle EU-BIO-Verordnung, an die sich jeder Bio-Betrieb halten muss. Zusätzlich kann es noch darüber hinaus gehende Vorgaben von Bio-Verbänden (Bio Austria, Demeter, ...), Förderprogrammen (z.B. ÖPUL steht für Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) oder von Seiten des Handels geben. Über alle Vorgänge am Betrieb müssen genaue Aufzeichnungen geführt werden und es werden auch stichprobenartig Blatt- und Fruchtkontrollen von den Kontrollstellen veranlasst.

 
  • Hier gelangen Sie zu den anderen Kapiteln des Punktes "Bio-Obst"